Drei Fragen an Dr. Christian de Wyl

Dr. Christian de Wyl, Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held beantwortet drei Fragen rund um das Thema Elektromobilität in der Praxis. 

1. Was sind die aktuellen Herausforderungen für Kommunen hinsichtlich der Quartiersentwicklung?

Antwort: Sicher an erster Stelle die Komplexität der vielen Aspekte in einem sich grundlegend verändernden Umfeld. Mit einer „Quartiersentwicklung“ hängen ja nicht nur um die zahlreichen Aspekte moderner Mobilität zusammen. Hier muss man den richtigen Partner finden, der z.B. auch das Feld der Energie- und Wärmeversorgung Sektor übergreifend und in einer digitalen Umgebung mitbespielen kann. In einigen Städten spielen kommunale Energieversorger hier eine wichtige Rolle.

Ich selbst bereite mit meinem Kollegen Dr. Ringwald zur Zeit die Ausschreibung des (elektrischen) Car Sharings in der östlichen Hamburger Hafencity vor. Bei diesem großen „Leuchtturmprojekt“ ( es werden am Ende ca.  300 Fahrzeuge sein) wurde besonders deutlich, dass man sich frühzeitig, d.h. vor der Veräußerung von Grundstücken durch die Kommune, mit den Problemen und Wünschen auseinandersetzen muss. Oft kranken entsprechende Projekte daran, dass man sich umfassend Gedanken zur Entwicklung des Quartiers erst macht, wenn die Grundstücke bereits veräußert sind. Hier ist es anders und wir sind sehr gespannt auf die Resonanz des Marktes.

2. Welche innovative Produktentwicklung eines Dienstleisters im Bereich der Elektromobilität hat Sie in letzter Zeit besonders beeindruckt?

Antwort: Wenn ich ehrlich bin, das Projekt des Rollouts von Schnellladeinfrastruktur der Stadtwerke Uelzen. Ich schätze, die Stadtwerke sind mit ihren zehn DC-Säulen - mit jeweils 150 kW Ladeleistung - zur Zeit „Europameister“ bezogen auf die Fläche des Versorgungsgebietes, sieht man vielleicht von einigen Ladeparks an Autobahnen ab. Ich finde dieses Projekt deshalb so beeindruckend, da es ein ganz klarer Wink in Richtung elektromobiler Zukunft und ein Statement für DC-Laden im öffentlichen Raum ist. Natürlich werden diese – zusätzlich mit Bundesmitteln geförderten - Ladeeinrichtungen in kurzfristig nicht voll ausgelastet sein, ich bin aber gespannt, wie es in zwei, drei Jahren aussieht…

3. Was könnte Ihrer Meinung nach den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität beschleunigen?

Antwort: Wir sind als Kanzlei vielfach im Rahmen der Beurteilung rechtlicher Rahmenbedingungen von Dienstleistern aber auch OEMs kontaktiert worden. Was auffällt ist, dass Deutschland gerade in Sachen Eichrecht und Anforderungen an die Abrechnung weltweiter Vorreiter von extrem aufwendigen Standards ist. Der deutsche Weg, dass der geeichte Messwert über eine geeichte Messstrecke ins Back-End oder aufs Display des Kunden transportiert werden muss, ist unseres Erachtens in Europa so einzigartig, geht jedenfalls mal nicht auf EU-Vorgaben zurück. Es ist auch im Bereich der Digitalisierung erschreckend, wie Deutschland durch solche – meines Erachtens überzogenen – Anforderungen einen notwendigen schnellen und flächendeckenden Rollout konterkariert.

Speziell was die Bepreisung von Ladestrom angeht, so haben wir seit einiger Zeit einen regelrechten Wirrwarr an Preismodellen, die für die Kunden schwer nachvollziehbar sind. Nachdem nun eichrechtlich Lösungen auf dem Weg sind, haben  sog. Session-Fees & Co. hoffentlich flächendeckend ein Ende. Bei der Suche nach Geschäftsmodellen für EVU und sonstige Dienstleister, muss man aus meiner Sicht  aber auch mal mit dem – aus meiner Sicht falschen - Dogma von der Kilowattstunde als einzig wahrer Abrechnungsgröße aufräumen. Man suggeriert dem Kunden, Strom an öffentlicher Ladeinfrastruktur dürfe nicht teurer sein, als Ladestrom zuhause. Dies ist mit Blick auf die erheblichen Kosten der Ladeinfrastruktur und deren Unterhaltung – aber auch die „Blockadekosten der Infrastruktur“ so nicht richtig. Man müsste hier meines Erachtens ehrlicher agieren und neben den Stromkosten auch eine Zeitkomponente berücksichtigen. Insoweit sind diese aktuellen Initiativen, unter Berufung auf die Preisangabenverordnung eine Abrechnung nach kW/h zwingend vorzuschreiben, meines Erachtens nicht zielführend

Mehr zum Thema erfahren Sie in der Konferenz "Elektromobilität in der Praxis - Neue Geschäftsfelder für Mobilitätsdienstleister und Herausforderungen für Unternehmen, Netzbetreiber und Kommunen". 

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