Fahrplan Elektromobilität: Rahmenbedingungen und Geschäftsfelder für Mobilitätsdienstleister

Die Mobilitätswende nimmt Fahrt auf: Um Klimaschutz-Ziele zu erreichen werden fossile Antriebe ersetzt und neue Mobilitätsdienstleistungen implementiert. Der Elektromobilität als emissionsarmer Antriebsform kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Dafür muss Ladeinfrastruktur nicht nur ausreichend vorhanden, sondern auch vernetzt und steuerbar sein. Lastmanagement und eine netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG gewinnen zunehmend an Bedeutung. Nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern insbesondere auf Parkplätzen für Kunden und Mitarbeiter wird der Ausbau von Ladeinfrastruktur vorangetrieben. Bei Neubauten setzen Bauträger von Beginn an auf eine Ausstattung mit Ladeeinrichtungen. E-Mobilisten wollen zu Hause von einem günstigen Ladestrom-Tarif profitieren oder Teil einer Strom-Community sein. Wird Eigenerzeugung mit Ladeeinrichtungen kombiniert, stellen sich Fragen zur erforderlichen Abgrenzung privilegierter Strommengen. Gleiches gilt für Unternehmen, die von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren. Auch der Gesetzgeber ist aktiv, wie etwa die Ladesäulenverordnung, Änderungen bei der Stromsteuer sowie das Eichrecht zeigen. Für Energieversorger und andere Mobilitätsdienstleister entstehen damit weitere Herausforderungen, aber auch neue Geschäftsfelder.

Der Workshop am 7. Februar 2018 verbindet einen fundierten Überblick zum aktuellen Rechtsrahmen mit konkreten Handlungsoptionen für die operative Umsetzung. Er richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter in Unternehmen, die Elektromobilität in der Praxis umsetzen. Zielgruppe sind dabei sowohl Energieversorger und andere Mobilitätsdienstleister als auch Unternehmen, die an ihrem Standort auf 
E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur umrüsten. 

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