Zehn Millionen Elektrofahrzeuge und eine Million Ladepunkte bis 2030 - der Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung setzt ambitionierte Ziele für den weiteren Ausbau der Elektromobilität. 2020 sollen dafür die Weichen gestellt werden: Mit einer Ausweitung der Förderung, etwa für Ladeinfrastruktur im privaten Raum und auf Kundenparkplätzen, sowie längst überfälligen Anpassungen des Rechtsrahmens, um bestehende Hürden für den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beseitigen. Auf der Agenda für 2020 stehen nicht nur eine Änderung der Ladesäulenverordnung und des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, sondern auch die Ausgestaltung des Rechtsrahmens für steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Für Energieversorger und Mobilitätsdienstleister bedeutet das, den Anschluss nicht zu verpassen und ihre Geschäftsfelder jetzt (weiter) zu entwickeln sowie sich am Markt zu etablieren. Wo Energie- und Mobilitätswende aufeinandertreffen, entstehen Potentiale für neue Geschäftsmodelle und Lösungen für bestehende Herausforderungen. Neu zu schaffende Mobilitätsinfrastrukturen müssen nicht nur in ausreichender Zahl bereitgestellt werden, sondern auch dezentral, vernetzt, steuerbar und am richtigen Ort vorhanden sein. Unternehmen, Netzbetreiber, Kommunen und auch die Immobilienwirtschaft sind gefordert die passenden Lösungen zu entwickeln, z. B. um die neue Pflicht zur Ausstattung von Stellplätzen mit Ladepunkten umzusetzen.
Bei den Kunden stehen komplexe Anforderungen an die Abrechnung von Ladevorgängen im Kontrast zum Wunsch nach Klarheit und Einfachheit. Gefordert sind nutzerfreundliche und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Produkte, um die unterschiedlichen Zielgruppen abzuholen, damit neue Mobilitätsdienstleistungen in der Fläche Erfolg haben. Sowohl Kommunen als auch Unternehmen, die ihren Fuhrpark umrüsten, stehen vor der Herausforderung, ihre Ladeinfrastruktur zu planen, Last- und Lademanagement zu betreiben sowie Fallstricke bei gleichzeitiger Eigenversorgung und der erforderlichen Abgrenzung von Strommengen zu vermeiden.
Der Workshop am 12.02.2020 verbindet einen fundierten Überblick zum aktuellen Rechtsrahmen im Bereich Elektromobilität mit konkreten Anregungen zur operativen Umsetzung. Dabei geben die Experten von Becker Büttner Held ein Update zu aktuellen Herausforderungen und zeigen Handlungsoptionen und Lösungsansätze auf. Der Workshop richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter in Unternehmen, die Mobilitätsthemen in der Praxis umsetzen. Zielgruppe sind dabei sowohl Energieversorger und andere Mobilitätsdienstleister sowie Kommunen und Unternehmen, die an ihrem Standort auf E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur umrüsten.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.e-world-essen.com/de/programm/kongress.