
Um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht zu werden, erfolgte eine umfassende Optimierung der Portallösungen und Apps der ITC AG. Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen und damit auch Stadtwerke und Energieversorger gesetzlich verpflichtet, digitale Inhalte für Menschen mit Einschränkungen im Hören, Sehen oder in der motorischen Beweglichkeit zugänglicher zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Geschäftsprozesse wurden in den Kundenservicelösungen der ITC AG so gestaltet, dass sie diesen Kriterien entsprechen und für Anwender ab sofort bereitstehen.
„Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage des sozialen Pflichtbewusstseins und bietet Vorteile für alle Anwender“, sagt Stefan Adler, CTO der ITC AG: „Wir wissen, dass Menschen mit Einschränkungen auf digitale Dienstleistungen angewiesen sind. Ziel ist es, unsere Anwendungen so zu gestalten, dass es jedem Kunden eines Stadtwerks möglich ist, die wichtigen Online-Prozesse ohne Hindernisse zu nutzen.“
Zu den Maßnahmen, die die ITC AG in ihrem Review- und Entwicklungsprozess umgesetzt hat, gehören u.a.:
1. Optische und technische Barrierefreiheit: Alle visuellen Elemente der Kundenservice-Plattform wurden so entwickelt, dass sie für Menschen mit Sehbehinderungen verfügbar sind, wie alternative Texte für Bilder, Verwendung von kontrastreichen Farben und klare Schriftarten.
2. Tastatursteuerungsoptionen: Um Anwender mit motorischen Einschränkungen die Nutzung der Portal-App zu erleichtern, können Funktionen auch über die Tastatur bedient werden, wie z.B. Vertragsabschluss, Zählerstandsmeldung oder Kontaktformular.
3. Benutzerfreundliche Navigation: Die Struktur der Portale wurde verbessert. Sie ist nun noch intuitiver und leichter verständlich. Durch die Implementierung von klaren Menüs und Hilfetexten wird dem Nutzer eine einfache Orientierung ermöglicht.
4. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung: Die ITC AG schult ihre Mitarbeiter regelmäßig in Entwicklerkonferenzen, um das Bewusstsein für Barrierefreiheit zu schärfen.
5. Feedback: Um kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten, holt die ITC AG bereits regelmäßig Rückmeldungen ihrer Kunden ein, um bedarfsgerechte Anpassungen vorzunehmen.
Dynamischer Prozess
„Die Erstellung von barrierefreien Websites, Apps oder Online-Services ist ein dynamischer Prozess, der nicht durch eine einmalige technische oder optische Anpassung entsteht“, sagt André von Falkenburg, Leiter Customizing der ITC AG. Um die notwendigen Anpassungen im Kundenprojekt fristgerecht durchzuführen, ist eine frühzeitige Planung zwischen Kunden und ITC notwendig. Dazu gehören: Abstimmung der Farbgebung, Definition von Alternativtexten, ggf. Neugestaltung von Grafiken und Adaption der Barrierefreiheit auf der Website.
Flexible White-Label-Lösung
Die auf Barrierefreiheit optimierten ITC-Lösungen sind als professionelles White-Label-Produkt einfach zu integrieren und an das individuelle Corporate Design des Energieversorgers anzupassen. Sie lassen sich in der Cloud ohne Installation oder on-premise im eigenen Rechenzentrum betreiben. Ein Wechsel der Betriebsvarianten ist stets möglich. Die responsive Hybridtechnologie der ITC-Portale ermöglicht im Standard die uneingeschränkte Nutzung als App oder im Webportal auf allen Endgeräten.
Sie finden die ITC AG in Halle 3, Stand J126.
Über die ITC AG
Die ITC AG ist ein Software-Hersteller professioneller Kundenportale und Apps für Customer-Care, Vertrieb, E-Mobility, Smart-Energy, Netzanschluss- und Installateurportale und Energiemanagement-Software. Der Fokus liegt auf der durchgängigen Prozessautomation durch die Integration beliebiger Backendsysteme. Mit mehr als 500 Kunden in Europa im Bereich der Energiedienstleister und Versorgungswirtschaft ist sie führender Anbieter für innovative Portallösungen und Apps.
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Valeria Tovstonog | Marketing & PR | T +49 351 32017600 | v.tovstonog@itc-ag.com